AGB von schönschräg (haare machen, schöne sachen) e.K.

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (nachfolgend genannt Kunde) und schönschräg (haare machen, schöne sachen)e.K. (nachfolgend genannt schönschräg) und deren Erfüllungsgehilfe,Kartäuserstr. 13 in 55116 Mainz, vertreten durch Herr Christian Bürger gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese haben, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden, für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und schönschräg Gültigkeit. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen die im Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung Friseur und Kosmetik entstehen, einschließlich haar- und hautkosmetischer Produkte, Nebensortiment
und friseurtechnischen Artikeln; auch für Lieferung von Waren.

§ 2 Terminvereinbarung und Annahmeverzug
schönschräg arbeitet hauptsächlich auf Terminbasis. Dem Kunden werden nach Angabe der von ihm gewünschten Dienstleistung Termine angeboten. Durch die Annahme eines der angebotenen Termine, der konkreten Terminreservierung (Datum, Uhrzeit, Dienstleistung(en) und gegebenenfalls individuelle Zusatzdienstleistungen) kommt zwischen Kunde und schönschräg ein Werkvertrag zustande. Die Terminvereinbarung kann persönlich oder telefonisch von Dienstag bis Samstag zwischen 09:00 und 14:00 Uhr, schriftlich oder über ein entsprechendes Buchungstool auf der Homepage www.schoenschraeg.com erfolgen. Der Termin gilt auch dann als vereinbart, wenn ein Dritter diesen Termin vereinbart und schönschräg von der Vertretungsbefugnis dieses Dritten gutgläubig ausgehen kann. Bei der Terminvereinbarung über das Buchungstool auf der Homepage www.schoenschraeg.com muss der Kunde vorab Datum, Uhrzeit, Dienstleistung(en) und gegebenenfalls individuelle Zusatzdienstleistungen sowie den gewünschten Friseurmitarbeiter/Stylisten auswählen. Es kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und schönschräg zustande, welcher unmittelbar nach Abschluss nochmals per E-Mail dem Kunden zugesandt wird. Die Übermittlung von nicht mit Rechtsbindungswillen erfolgten Terminreservierungen an schönschräg werden unter Zuhilfenahme der gespeicherten Verbindungsdaten im gesetzlich zulässigen Rahmen verfolgt.

§ 3 Persönliche Daten und Privatsphäre
Zum Zwecke der Terminvereinbarung müssen Daten erhoben und gespeichert werden, ohne welche eine Terminbuchung nicht möglich ist; im Folgenden sind es diese: Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Kunden. Darüber hinaus können folgende wichtige Informationen für die Terminvergabe bzw. die reibungslose Erbringung der Dienstleistung gespeichert werden: Informationen über Allergien/Unverträglichkeiten, Spezifika der Haarstruktur, Informationen zu bisherigen oder geplanten Dienstleistungen (z.B. Mischungsverhältnis der Chemikalien für (regelmäßige) Haarfärbungen). Für die Datenerhebung und -speicherung benötigt schönschräg die Zustimmung des Kunden. Diese Daten werden bei Widerruf durch den Kunden umgehend gelöscht.

§ 4 Stornobedingungen, Terminabsagen
Schönschräg räumt dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht mit der Maßgabe ein, dass die Reservierung bis zwei Werktage (hierbei wird der Montag nicht als Werktag gewertet) vor Ausführungstermin kostenfrei storniert werden kann. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche seitens schönschräg auszulösen. Reservierte Termine, welche vom Kunden nicht eingehalten werden können, müssen mindestens zwei Werktage vor Ausführungstermin persönlich, telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten oder schriftlich unter termin@schoenschaeg.com abgesagt werden. Sollte aus Gründen, welche vom Kunden zu vertreten sind (z. B. Fernbleiben oder eine erhebliche Verspätung des Kunden), der vereinbarte Ausführungstermin nicht oder aus Zeitmangel nicht komplett ausgeführt werden können, ist schönschräg berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und pauschalisierten Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Dieser wird mit Euro 30,00 pro vereinbarte Dienstleistungsstunde der reservierten Ausführungszeit berechnet. Sollte schönschräg einen Termin verschieben müssen, so wird der Kunde so früh wie möglich darüber informiert. Der Kunde hat dann die Möglichkeit sich mit den Mitarbeitern von schönschräg auf einen neuen Termin zu einigen oder den Termin kostenfrei zu stornieren. Sollte der Kunde den Termin bereits anbezahlt oder komplett bezahlt haben, werden sämtliche Gelder für nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen an den Kunden zurückgezahlt.

§ 5 Minderjährige Kunden
Dienstleistungen in Zusammenhang mit oxidativer Haarfarbe oder Blondierung nimmt schönschräg bei Jugendlichen unter 16 Jahren aus rechtlichen und Haftungsgründen (entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel) nicht vor. Dies gilt auch für den Fall, dass die Eltern des minderjährigen Kunden einer solchen Farbbehandlung schriftlich zustimmen würden. Sollte ein Termin mit einem Kind gebucht sein und das Kind die Behandlung verweigern, wird ebenfalls ein pauschalisierter Schadenersatz in einer Höhe von Euro 30,00 pro vereinbarte Dienstleistungsstunde der reservierten Ausführungszeit erhoben.

§ 6 Anzahlung
Bei bestimmten Terminen (z.B. Hochzeit oder Terminen bei einer Ausführungsdauer von mehr als drei Stunden) wird vom Kunden eine Anzahlung verlangt. Dies wird dem Kunden bei Terminabsprache und -reservierung mitgeteilt. Solch ein Termin ist bis Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung nur optioniert und kann bis zum kompletten Geldeingang von schönschräg dem Kunden abgesagt und storniert werden. Die Anzahlung beträgt Euro 30,00 pro reservierte Ausführungsstunde
und wird dem Kundenkonto gutgeschrieben. Der Kunde erhält darüber einen Beleg. Eine Anzahlung verfällt zu 100% bei Nichteinhaltung oder Absage des Termins. Bei einer Absage durch schönschräg wird die Anzahlung zu 100% zurückerstattet.

§ 7 Preise und Zahlung
EsgeltendiePreiseinklusivederjeweiligengesetzlichenMehrwertsteuer, der aktuellen, im Salon aushängenden/ausliegenden Preislisten und Produktpreisdeklarationen. Diese können auch jederzeit öffentlich auf www.schoenschraeg.com/leistungen eingesehen werden. Im Falle von Preisänderungen ist schönschräg nicht dazu verpflichtet, dem Kunden die Änderung im Voraus mitzuteilen. Es obliegt dem Kunden sich über die aktuellen Preise im Voraus zu informieren. Auf Wunsch kann dem Kunden bei Terminvereinbarung oder vor Ausführung der Dienstleistung ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ausgestellt werden. Durch Mehraufwand an Zeit und/oder Material (z. B. langes oder besonders dickes Haar, sehr farbsaugfähiges Haar) oder durch spontanes Hinzubuchen von weiteren Dienstleistungen muss schönschräg die angegebenen Preise nachkalkulieren und entsprechend erhöhen. Ein absehbarer Zeit- oder Materialmehraufwand wird in der Regel vor Ausführungsbeginn gemeinsam mit dem Kunden besprochen. Hierbei wird der Zeitmehraufwand mit Euro 15,00 pro angefangene Viertelstunde und der Materialmehraufwand mit Euro 5,00 pro 10 g Farbe berechnet. Rechnungsbeträge sind sofort nach Leistungserfüllung fällig und sind ausschließlich in Bar, per EC-Cash, per Kreditkarte oder mit Gutschein von schönschräg zu leisten. Für Dienstleistungen, welche vom Kunden außerhalb der Ladenöffnungszeiten gewünscht und durch schönschräg ausgeführt werden, wird ein Aufschlag in Höhe von 20 % des Listenpreises erhoben. Für den Fall, dass der gebuchte Ausführungstermin z. B. krankheitsbedingt nicht von dem vom Kunden gewünschten Mitarbeiter einer bestimmten Tarifgruppe wahrgenommen werden kann, sondern von einem Mitarbeiter einer höheren oder niedrigeren Tarifgruppe übernommen wird, so wird dem Kunden lediglich der günstigere Tarif berechnet.

§ 8 Gutscheine
Kunden können bei schönschräg Mehrzweckgutscheine gegen Bezahlung erwerben. Mehrzweckgutscheine unterliegen bei Verkauf nicht der Berechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sondern erst bei Einlösung, da der Gutschein für Dienstleistungen mit 19% MwSt. oder dem Kauf von Produkten, welche auch 7% MwSt. enthalten können, eingelöst werden kann. Werden Gutscheine über die Homepage www.schoenschraeg.com erworben, können hier Bearbeitungs- und Versandgebühren anfallen. Diese werden im Bestellvorgang noch vor Abschluss der Bestellung angezeigt. Bezahlte Gutscheine können wie Bargeld für die Bezahlung sämtlicher Dienstleistungen und Artikel bei schönschräg eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins ist gesetzlich geregelt und beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Eine Einlösung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ausgeschlossen. Nicht aufgebrauchtes Guthaben eines Gutscheins wird für einen späteren Gebrauch akzeptiert und dokumentiert. Schönschräg bietet dem Kunden teilweise Werbe- und Aktionsgutscheine sowie Rabatte an. Diese Vergünstigungen können an bestimmte Bedingungen (z.B. Zusatzkäufe) oder Fristen (z.B. zeitlich begrenzt) geknüpft sein. Die Annahme der Werbe- und Aktionsgutscheine bzw. Gewährung der Rabatte gegenüber dem Kunden ist für schönschräg freibleibend. Somit können Werbe- und Aktionsgutscheine sowie Rabatte auch abgelehnt und nicht akzeptiert werden. Eine Erstattung oder Barauszahlung der vorgelegten Gutscheine ist nicht möglich.

§ 9 Verzug
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde auch ohne Fristsetzung spätestens in Verzug kommt, wenn er nicht nach Leistungserfüllung bezahlt. Alle Leistungen von schönschräg sind nach Leistungserfüllung, sofern nichts anderes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug zahlbar. Jede Mahnung verursacht Kosten einer Aufwandspauschale in Höhe von Euro 10,00. Für vom Kunden verschuldete Rückbuchungen von Bankeinzügen oder Kreditkartenabbuchungen werden die schönschräg in Rechnung gestellten Gebühren weiterbelastet. Es gilt die gesetzliche Regelung des § 280 Abs. 1 BGB.

§ 10 Haftungsausschluss
Dem Kunden steht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht zu. Hinsichtlich der Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Schadensersatz nichts anderes ergibt.
Schönschräg übernimmt keine Haftung für Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände. Der Kunde wird angehalten den Schmuck vor Behandlungsbeginn abzulegen. schönschräg ist ein Handwerksbetrieb und somit ein Besuch dem
in einer Werkstatt gleichzusetzen. Deshalb verlangt schönschräg vom Kunden dem Besuch entsprechend angemessene Kleidung zu tragen. Textilbeschädigungen, welche nicht eindeutig aus dem Verschulden von schönschräg hervorgehen, werden nicht von schönschräg ersetzt. Der Nachweis einer Schuld obliegt dem Kunden. Schönschräg übernimmt keine Haftung für das Ergebnis gewünschter chemischer, thermischer, haar- und hautkosmetischer Behandlungen, sowie sämtlicher friseurtechnischer Maßnahmen, sondern ausschließlich für deren fachlich einwandfreie Durchführung. Dies gilt insbesondere, wenn sich trotz fachlich korrekter Behandlung nicht das gewünschte Ergebnis (z.B. gewünschte Haarfarbe) einstellt. Haftungsausschluss besteht ebenfalls für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemischen, thermischen und haarkosmetischen Behandlungen, sowie sämtlicher friseurtechnischen Maßnah –
men, von denen schönschräg im Interesse des Kunden abrät. In einem solchen Fall ist nach Aufklärung der möglichen Folgen der Behandlung durch schönschräg vom Kunden eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben. Grundsätzlich behält sich schönschräg das Recht vor, vom Kunden gewünschte Dienstleistungen abzulehnen. Keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen bei Veränderungen oder Beschädigungen der Haare oder Haarfarbe, sofern diese auf Verschulden des Kunden selbst z.B. durch Verschweigen von Informationen vor Behandlungsbeginn über aktuelle Haarpflege (z.B. Plexe) und vorausgegangene oder selbstvorgenommene Haarfarben, Solariumeinwirkung, Umfärben, das Nichteinhalten der Pflege oder wie vom Personal von schönschräg mitgeteilt, zurückzuführen sind. Bei von schönschräg nicht zu vertretenen Umständen (z.B. höhere Gewalt) die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen, kann kein Haftungsanspruch hergeleitet werden. Auch übernimmt schönschräg keine Haftung für Terminverschiebungen bzw. -verspätungen, die schönschräg nicht zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden. Der Kunde haftet gegenüber schönschräg für die durch den Kunden fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Dies gilt insbesondere für nicht rechtzeitig abgesagte Termine, Beschädigung von Geschäftseigentum, Besuch des Friseursalons mit Lausbefall sowie Besuch des Friseursalons trotz Krankheit. Der dem Friseursalon daraus entstehende wirtschaftliche Schaden (inkl. Schäden durch Reinigungskosten, zusätzlichem Aufwand und Verdienstausfall) ist durch den Kunden zu tragen und unverzüglich zu erstatten. Schönschräg versucht die Termine so zu planen, dass der Termin pünktlich begonnen werden kann. Aufgrund nicht absehbarer Ereignisse kann es passieren, dass dem Kunden Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Gewährleistung
Zeigt sich ein Mangel, so hat der Kunde diesen unverzüglich schönschräg mitzuteilen. Als unverzüglich gilt die Anzeige nur dann, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen nach der Behandlung bzw. dem Warenkauf telefonisch oder persönlich erfolgt. Sofern der Mangel rechtzeitig mitgeteilt wird, hat der Kunde ein Nachbesserungsrecht. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde erneut Nachbesserung verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung wie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter haar- und hautkosmetischer Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund besonderer Einflüsse entstehen. Werden vom Kunden oder einem Dritten unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Des Weiteren hat schönschräg die Wahl zwischen Nachbesserung und Kostenrückerstattung an den Kunden. Bietet schönschräg nach einer erfolgten Reklamation eine Nachbesserung an und der Kunde lehnt diese ab, so verzichtet der Kunde mit Ablehnung auf weitere Mängelansprüche und Rückzahlung. Reagiert der Kunde auf ein Nachbesserungsangebot innerhalb von fünf Werktagen nicht, so gilt dies als Ablehnung der Nachbesserung.

§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung im Eigentum von schönschräg. Die von schönschräg verwendeten Farbrezepturen unterliegen den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und sind von schönschräg und den Mitarbeitern geheim zu halten. Die Herausgabe der einzelnen Farbrezeptur an Kunden oder an Dritte ist betriebsintern untersagt und wird auch auf Kundenwunsch hin nicht gewährt.

§13 Schweigepflicht
Alle im Salon von schönschräg tätigen Mitarbeitende sind verpflichtet, alle im Kundenzusammenhang stehenden Vorgänge stillschweigend zu behandeln und ebenfalls nach Beendigung des Arbeits- oder anderweitigen Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu wahren.

§14 Verhaltensweise
Der Kunde verpflichtet sich während des Besuches im Salon sich angemessen zu verhalten. Sollte der Kunde sich selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat schönschräg das Recht, den Kunden aus dem Salon zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hat schönschräg die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und deren Recht auf Privatsphäre zu schützen. Eine unerwünschte Kontaktaufnahme eines Mitarbeitenden von schönschräg durch den Kunden im privaten Bereich, so z.B. über Facebook, Instagram, WhatsApp oder dessen privater Telefonnummer ist zu unterlassen. Diese Kontaktwege sind ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten und mit Respekt zu behandeln. Ladendiebstähle werden sofort zur Anzeige gebracht. Schönschräg übernimmt für den Aufenthalt minderjähriger Kinder im Laden keine Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Bei einer Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht haften die Eltern für Schäden ihrer Kinder. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Produktsortiment und die Verkaufswaren im Laden ausschließlich dem Verkaufvorbehalten und deshalb nicht als Spielwaren zu verstehen, sondern mit Respekt und Fürsorge zu behandeln sind. Kinder mit ansteckenden Krankheiten oder mit Anzeichen von Krankheiten, wie z.B. erhöhte Temperatur, Fieber oder offensichtlichen Beschwerden sind dem Friseursalon, auch als Begleitung der Eltern, fernzuhalten.

§15 Nutzungsbedingungen WLAN
Mit Benutzung des Gast-WLAN des Netzwerks von schönschräg stimmt der Kunde vollumfänglich den Nutzungsbedingungen zu. Die Gast-WLAN-Nutzung ist auf eigene Gefahr. Eine Garantie für eine jederzeit störfreie Internetverbindung und eine Haftung für wirtschaftliche Schäden werden nicht von schönschräg übernommen. Einer Einwilligung für die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 litt. F DSGVO wird durch den Kunden zugestimmt. Missbrauch und Urheberrechtsverletzungen werden strafrechtlich verfolgt.

§16 Datenschutz, Verwendung personenbezogener Daten
Der Kunde willigt ein, dass seine ausschließlich für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden können und stimmt ausdrücklich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch schönschräg zu. Die explizite Einwilligung des Kunden erstreckt sich zudem auf die Verwendung von erstellten Bildaufnahmen für den Internetauftritt von schönschräg bzw. auf die Verwendung zu Ausstellungszwecken in den Geschäftsräumen von schönschräg. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dieser Widerruf bedarf der Schriftform und der eigenhändigen Unterschrift. Schönschräg verpflichtet sich für diesen Fall zur Löschung der persönlichen Daten, sobald sämtliche ausstehenden Vorgänge abgewickelt sind, bzw. zur Löschung der jeweiligen Bildaufnahmen.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mainz. Für die Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien gilt deutsches Recht. Hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Mainz.

§ 18 Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingung
Schönschräg behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern.

§ 19 Schlussklausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Werkvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen.

Stand der AGB: Mai 2023